Schutzschirm für Leipziger Vereine (A-00068/14)

Redebeitrag von Stadträtin Jessica Heller in der Ratsversammlung vom 25.02.2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterin, sehr geehrte
Bürgermeister, sehr geehrte Kollegen Stadträte und Stadträtinnen, werte Ortschaftsräte
und liebe Gäste auf der Tribüne,

Das Vereinswesen laut BGB lässt den Vereinsgründern bei der Definition ihrer Interessen
möglichst viel Spielraum.

Daraus folgt, dass nicht jeder kleine Verein „Voraussetzung kommunaler Partizipation“
bzw. Gradmesser für die demokratische Qualität eines Gemeinwesens“ sein muss.
Denn die Mitgliedschaft in einem Verein macht einen Menschen nicht zwangsläufig zum
Demokraten.

Und nicht jeder Verein hat einen gesellsschaftlichspolitischen Mehrwert, wie dies im
Ursprungsantrag beschrieben steht.
Im Antrag der Fraktion „Die Linke“ wurde von „gemeinnützigen Vereinen“ gesprochen,
doch wird nicht deutlich, welchen Vereinen Änderungsantrag 2 zu Gute kommen soll.
Außerdem suggeriert der Ursprungsantrag, dass es Aufgabe der Stadt sei eine Strategie
zu erarbeiten, die die Vereinslandschaft strukturiert und deren Zukunft sichert.
Die Rahmenbedingungen, die die Verwaltung laut Änderungsantrag 2 analysieren und
entsprechend verändern soll, werden vom Gesetzgeber und der sich stets & ständig
ändernden Situation bestimmt.
Doch die Mitgliederversammlung gibt jedem Verein eine Satzung, faktisch der
protokollierte Wille des Vereins, der vom Vorstand in seiner täglichen Arbeit umgesetzt
wird.
Dieser selbstdefinierte Wille ist Stärke oder Schwäche eines jeden Vereins.
Dieser Wille entscheidet maßgeblich über den Erfolg bei „Fundraising, Finanzverwaltung &
Mitgliederwerbung“.
Die gemeinsamen Ziele vereinen die Mitglieder und garantieren ihre Eigenständigkeit bei
der Umsetzung ebendieser Ziele.
Somit gestaltet und strukturiert sich die Vereinslandschaft durch ihr Recht auf
Selbstbestimmung eigenständig – und die Stadt darf den Vereinen hier nicht hineinreden.
Eine „Leitstelle, die […] Kooperationen mit Akteuren aus Wirtschaft und […]
Bildungsbereich vermittelt“ macht in meinen Augen das Gleiche, wie eine „externe
Servicestelle, die […] bei Fundraising […] und Schulungen […] Hilfe leistet“.
Sie beschneidet die Pflicht zur Eigenverantwortung und somit das Recht auf
Selbstständigkeit eines jeden Vereins.
Die Freiwilligenagentur Leipzig (FAL) vermittelt ehrenamtliche Helfer an viele
unterschiedliche Vereine & Verbände.
Trotz des daraus resultierenden hohen logistischen und verwaltungstechnischen Aufwand
leistet sie hierbei hervorragende Arbeit.
Deshalb lehnt die CDU-Fraktion die Schaffung von Doppel- und Dreifachstrukturen durch
die Einrichtung einer Leitstelle „Bürgerschaftliches Engagement“ ebenso ab, wie einen
Beirat für „Bürgerschaftliches Engagement“.
Wir wollen die Vielfalt der Leipziger Vereine stärken und sie nicht alle auf einen, von 2
überflüssigen Stellen, vorgezeichneten Trampelpfad schicken.
Wir wollen kein „Kombinat eingetragener Vereine Leipzig“.
Bei aller Anerkennung des Ehrenamtes, werden nur solche Vereine je gefördert werden,
die einer der städtischen Fachförderrichtlinien genügen bzw. den strategischen Zielen der
Stadt entsprechen.
Damit kann und darf es keinen pauschalen Rettungsschirm geben. Letztlich muss sich
auch hier Qualität durchsetzen.
Die Stadt sollte aber ein stabiler Partner sein – mit transparenten, eindeutigen
Förderrichtlinien & einer verlässlichen Rahmenrichtlinien.
Für sie sollte es selbstverständlich – und alltäglich – sein, ehrenamtliches Engagement zu
schätzen und dieses ämterübergreifend über die Freiwilligenagentur und die bereits
vorhandenen und bekannten Netzwerke zu unterstützen.
Denn die Freiwilligenagentur Leipzig ist in der externen Beratung & Vermittlung von
Vereinen geübt.
Stärken wir die Freiwilligenagentur Leipzig, stärken wir alle Vereine in Leipzig.
Deshalb werden wir dem SPD-Antrag zustimmen, denn er beinhaltet unsere Forderung
nach Aufstockung des Budgets der FAL aufzustocken um deren Personalstruktur zu
verbessern.