Stadträtin Dr. Sabine Heymann in der Ratsdebatte zum CDU-Antrag

Ja, es sollte Normalität sein, dass jeder und jede sein Fahrzeug, gleich ob es ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad ist, so abstellt, dass es andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Besonders in der Innenstadt spielt dabei nicht nur die Leichtgängigkeit des klassischen Verkehrs eine Rolle, sondern besonders auch der Fußverkehr. Autoarme Innenstadt darf nicht derart mit einer fahrradreichen Innenstadt verwechselt werden, dass mit Fahrrädern Blindenleitsysteme und Zugänge zu Geschäften sowie öffentlichen Einrichtungen zugestellt werden und dass Fußgänger die Straßenseite wechseln müssen, um ungestört die Straße queren zu können.
So war es sehr aufschlussreich die Diskussion im Stadtbezirksbeirat Mitte bezüglich unseres Antrages zu verfolgen, die deutlich aus Sicht der Fußgänger geführt wurde. So manchem Beirat ist es nicht erklärlich, warum bewusst der Konflikt zwischen Fahrradeignern und Fußgängern erzeugt wird, in dem Fahrradbügel den Fußverkehr beeinträchtigen. Auch erwecken Fahrradbügel in der Fußgängerzone den Eindruck, es sei zulässig durch die Fußgängerzone zu fahren. Wenn man schon die Fahrradbügel zur Verkehrserziehung einsetzt, wie am Eingang der Markgrafenstraße, dann auch hier.
Und noch ein weiterer Fakt:
Noch wohnt man auch in Leipzigs Innenstadt. Ein Umstand, der uns für ein lebendiges Stadtbild immer wichtig war und ist. Doch in den Bestandsbauten ist es kaum möglich den Bedarf an KfZ-Abstellflächen im gebotenen Maßes nachzukommen. Nicht nur der Anwohner, sondern auch der Handwerker und Dienstleister der zur Bewältigung von Alltagsprobleme das Wohngebäude anfahren muss, kann nicht in jedem Fall zu den Tiefgaragen gelenkt werden. Darum sollte mit diesem Antrag und den gezeigten Beispielen rechtzeitig darauf hingewiesen werden, dass die Umnutzung von Parkraum zu Fahrradabstellanlagen endlich ist. Dies gilt besonders, wenn diese Anlagen deutlich weniger intensiv genutzt werden als andere. So kommt dann der Eindruck der Parkregelung via Hürdenanlagen einfach auf. Dazu haben wir einfach kein Geld, wenn an anderer Stelle eben diese Anlagen dann wieder fehlen müssen.
Es ist schon fast reflexhaft, dass die Verwaltung bei der Aufforderung Situationen zu analysieren, einen Auftrag auslösen will. Natürlich ist unser Antrag nicht so zu verstehen. Dieses Geld ist tatsächlich besser für die Förderung des Fußverkehrs in der Innenstadt eingesetzt. Und darum geht es auch hier ja auch. Hätte die Antwort nicht heißen können: Ja wir wägen die Aufstellung von Fahrradbügeln aus unserer Sicht bedarfsgerecht ab. Dabei nutzen wir künftig mehr die Expertise der Nutzer vor Ort und machen letztlich diesen Nutzern die Abwägung auch verständlich?
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, ich werbe dafür unserem Antrag zuzustimmen, um im Sinne einer attraktiven Innenstadt Fahrradabstellanlagen künftig derart einzuordnen, dass der Leichtgängigkeit des Fußverkehrs Vorrang gegeben wird und das Wohnen in der Innenstadt mit all seinen Rahmenbedingungen weiterhin möglich ist.