CDU-Stadtrat Konrad Riedel zu seinem Antrag in der Ratsversammlung am 14.12.2016

Der Antrag Barrierefreies Rathaus wurde im Verwaltungsstandpunkt abgelehnt, da es sich bereits um
Verwaltungshandeln handele.
Das ist eine herbe Enttäuschung für die Betroffenen. Der Inhalt beruhte auf dem Forderungskatalog vom Welttag der Menschen mit Behinderung am 7. Mai 2016. Die Neufassung hinterfagt jetzt eine detaillierten Abrechnung von Planungen und Aktivitäten der Verwaltung bei der Umsetzung der Pflichtaufgabe Barrierefreiheit und fordert die dazu gehörigen Begründung, warum und wann was umgesetzt wird oder warum nicht.
Das ständige Anführen von finanziellem Mangel kann bei einer Pflichtaufgabe – und eine solche ist Barrierefreiheit – kein Argument sein. Das neue Programm des Freistaates „Gemeinsam Behindern Verhindern“ unterstützt Projekte zur Erfüllung dieser Aufgabe. Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Freistaates Sachsens, Herr Stephan Pöhler, stellte fest, daß aus mehreren Gesetzen und Abkommen heraus die Barrierefreiheit eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist. Als Hilfe zur Umsetzung ist dieses Landesförderprogramm gedacht.
Lassen Sie uns für die Menschen mit Behinderung in Leipzig ein Zeichen, setzen daß ihre Probleme in dieser Stadt ernstgenommen werden und stimmen sie der Neufassung zu. Übrigens ist Barrierefreiheit nicht nur für Behinderte ein Weg zur Teilhabe, sondern für ALLE Bürger – vom Senior bis zur jungen Mutter mit Kinderwagen. Deshalb mein Leitspruch „Alter ist keine Behinderung, aber Barrierefreiheit ein Menschenrecht“