Stadtordnungsdienst nimmt polizeibehördliche Aufgaben wahr und muss auch so erkennbar sein

Die CDU-Fraktion hat sich auf einer Klausurtagung am vergangen Wochenende schwerpunktmäßig mit dem Themenbereich Sicherheit und Ordnung beschäftigt. Gäste der Klausurtagung waren u.a. die Ordnungsbürgermeister von Leipzig und Dresden, Heiko Rosenthal und Detlef Sittel.
Fraktionsvorsitzender Frank Tornau: „Insbesondere durch die Erfahrungen aus Dresden fühlen wir uns als Fraktion bestätigt,  an unseren Forderungen zur Aufwertung des Stadtordnungsdienstes festzuhalten. Wir haben unsere Anträge deshalb konkretisiert. Wenn städtische Bedienstete polizeiliche Aufgaben wahrnehmen, muss das auch an ihrer Dienstkleidung erkennbar sein.“
Genau wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche Polizeibehörde im Sinne des § 80 Sächsisches Polizeigesetz. Dieser Paragraph bestimmt in Absatz 1: „Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen…“ und in Absatz 2: „Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne dieses Gesetzes.“
Achim Haas, Sprecher der CDU-Fraktion für Ordnung und Sicherheit ergänzt: „Die Verwendung des Begriffes „Polizeibehörde“ ist rechtlich zutreffend und folgerichtig, stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation der Bediensteten, wertet diese in der Wahrnehmung der Bürger auf und führt vor allem potenziellen Tätern vor Augen, dass es sich bei den Bediensteten eben um Polizeibedienstete im Sinne des Polizeigesetzes und nicht nur um einen quasi „zahnlosen“ Wachschutz handelt. In Kombination mit den anderen beantragten Maßnahmen kann somit die Streifentätigkeit wirksamer und das allgemeine Unsicherheitsgefühl in der Bürgerschaft verringert werden.“