Die CDU-Fraktion im Stadtrat zu Leipzig hat beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung eingereicht.
Die Christdemokraten möchten damit die Umsetzung eines Stadtratsbeschlusses gerichtlich durchsetzen lassen.
Fraktionsvorsitzender Frank Tornau: „Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Stadtrat der Stadt Leipzig am 18.04.2018 mit großer Mehrheit die Aufhebung der Straßenausbausatzung beschlossen. Der Oberbürgermeister wurde mit diesem Beschluss beauftragt, bis zum 30.06.2018 eine Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vorzulegen und den Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 ohne Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen und ohne Aufwendungen für deren Erhebung zu planen. Trotz mehrfacher Nachfragen und Erinnerungen ist dem Stadtrat bis heute keine Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vorgelegt worden.“
Andrea Niermann, Stv. Fraktionsvorsitzende ergänzt: „Der Oberbürgermeister ist gemäß § 51 Abs. 1 SächsGemO verpflichtet, Beschlüsse des Stadtrates zu vollziehen. Dieser Verpflichtung ist er bis heute nicht nachgekommen. Es ist daher Klage geboten.“
Tornau: „Wir wollen uns als gewählte Volksvertreter eine derartige Ignoranz des Oberbürgermeisters nicht gefallen lassen. Burkhard Jung ist gesetzlich verpflichtet, Stadtratsbeschlüsse auch dann umzusetzen, wenn sie ihm nicht gefallen.“
Die CDU-Fraktion hat deshalb beantragt, den Oberbürgermeister zu verurteilen, umgehend, spätestens jedoch bis zum 31.03.2019, eine Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig vorzulegen.
„Die betroffenen Leipziger Bürger haben ein Recht darauf, dass der Stadtratsbeschluss vom 18.04.2018 endlich umgesetzt wird, damit sie nicht mehr länger mit Straßenausbaubeiträgen belastet werden. Die CDU-Stadtratsfraktion wird dieses Recht nunmehr durchsetzen“, so Tornau abschließend.