Andreas Schultz
Der Stadtrat hat am 23. Januar 2019 über die Stellungnahme der Stadt Leipzig im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Kiessandtagebau Rückmarsdorf debattiert und abgestimmt. Für die CDU-Fraktion sprach Stadtrat Andreas Faulhaber:
„Mit uns ist kein Kies zu machen!“
Unter diesem Wahlspruch engagieren sich Bürger vornehmlich aus Rückmarsdorf gegen den Neuaufschluss eines Kiessandfeldes auf dem Gebiet ihres Ortsteiles im Westen von Leipzig.
In Rede stehende Abbaufläche von 46 ha ist die Voraussetzung zum Weiterbetrieb der bestehenden Sieb und Mischanlagen der Fa. Papenburg an einem etablierten Baustoffstandort mit günstiger Verkehrsanbindung.
Dazu gab es Bürgerversammlungen und vor Ort Termine. Die Beauftragten des Vorhabenträgers sind dabei von Beginn an keiner Diskussion ausgewichen.
Heute soll der Stadtrat dazu die Stellungnahme der Stadt Leipzig im Rahmen des Raumordnungsverfahrens beschließen. Und hier möchte ich gleich sehr grundsätzlich werden: Niemand sollte die Bürger täuschen! Herr des Verfahrens wird am Ende das sächsische Oberbergamt sein.
Widerstehen wir der Versuchung hier auf billige Art und Weise parteipolitische Zustimmung zu erheischen!
Bei der Betrachtung der vorliegenden Stellungnahme fällt jedenfalls auf, mit welcher Sorgfalt die Verwaltung hier ans Werk gegangen ist. So wurden die Unterlagen des Vorhabenträgers mit großer Sachkunde geprüft und eine Reihe kritischer Aspekte herausgearbeitet. Der Antragsteller soll demzufolge in erheblichem Umfang Nachweise erbringen bzw. qualifizieren und Angaben fundieren.
In der Vorlage heißt es: „ Die Stadt Leipzig hat aus fachlicher Sicht Bedenken gegen den geplanten Kiessandtagebau. In der beantragten Form ist der Kiessandtagebau aus Sicht der Stadt nur mit Auflagen raumverträglich.“
Die Frage nach dem Abstand des Abbaufeldes zur Wohnbebauung ist dabei nach meiner Überzeugung nicht die wichtigste Frage. Die hier durch Änderungsantrag geforderten 300 Meter Abstandsfläche mit dem Verweis auf den Grundsatz im Regionalplan ist anschaulich aber dient wohl auch allzu durchsichtig dem Ziel eine Wirtschaftlichkeit des Vorhabens – und damit das Vorhaben selbst – um jeden Preis zu verhindern.
Die Verwaltung hat aber vielmehr im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Wasser/ Grundwasser und Immission ihre Bedenken fachlich fundiert herausgearbeitet. Nun ist es am Antragsteller, hierzu überzeugende Antworten zu geben.
Der Vorhabenträger sollte die faire Chance bekommen seine wirtschaftlichen Interessen zu verfolgen. Vergessen wir dabei nicht – seine Interessen sind dabei teilweise auch die Interessen der Gesamtstadt.
Zum Schwur wird es schließlich dann kommen, wenn wir auf der Grundlage endgültiger Planungsunterlagen und Grundstückskaufgebote unsere Flächen im Vorhabengebiet verkaufen – oder eben auch nicht…
Wenn meine Fraktion der Vorlage heute zustimmt, dann mit der Erwartung, dass mit dem Raumordnungsverfahren ein fachlich fundiertes und die Belange aller Beteiligten würdigendes Verfahren beginnt, welches schließlich in einem Planfeststellungsverfahren und ggf. Planfeststellungsbeschluss mündet. Wie sollen in einem Rechtstaat denn anders schwierige Entscheidungen herbeigeführt werden?!
Nur so ist mit uns Kies zu machen!