Hundesteuer in Leipzig wird neu geregelt

In der Stadt Leipzig trat zum 1. Januar 2026 eine umfassend überarbeitete Hundesteuersatzung in Kraft. Mit dieser Neuregelung reagiert die Kommune auf veränderte Rahmenbedingungen, steigende Verwaltungskosten und den Wunsch nach mehr Transparenz und Modernisierung im Verfahren. Die Anpassung betrifft sowohl die Höhe der Steuer als auch strukturelle Fragen der Registrierung und soziale Ausnahmeregelungen.

Künftig gilt ein einheitlicher Steuersatz von 150 Euro pro Hund und Jahr. Damit wird die bisherige Staffelung abgeschafft, nach der für den ersten Hund 96 Euro und für jeden weiteren Hund 192 Euro zu zahlen waren. Durch die Vereinheitlichung wird das System einfacher und nachvollziehbarer gestaltet. Für Halter mehrerer Hunde kann sich die Belastung im Vergleich zur bisherigen Regelung sogar reduzieren, während sich für den ersten Hund eine deutliche Anpassung nach oben ergibt.

Ein zentrales Element der neuen Satzung ist die Förderung der eindeutigen Kennzeichnung von Hunden mittels Mikrochip. Wer für seinen Hund einen entsprechenden Nachweis erbringt, erhält eine Steuerermäßigung in Höhe von 30 Euro jährlich, sodass sich die Abgabe auf 120 Euro reduziert. Mit diesem finanziellen Anreiz soll die freiwillige Kennzeichnung gestärkt werden, um entlaufene Tiere schnelle zu identifizieren und die Sicherheit im Stadtgebiet zu erhöhen.

Die Neuregelung berücksichtigt zudem soziale Gesichtspunkte. Inhaber eines Leipzig-Passes erhalten eine Emäßigung in Höhe von fünfzig Prozent. Damit wird sichergestellt, dass auch Bürger mit geringem Einkommen weiterhin die Möglichkeit haben, ein Haustier zu halten. Darüber hinaus bleiben Welpen bis zum Alter von sieben Monaten steuerfrei. Auch Hunde, die aus dem Leipziger Tierheim übernommen werden, sind für einen befristeten Zeitraum von sechs Monaten von der Steuer befreit. Ziel dieser Regelung ist es, die Adoption von Tieren aus dem Tierschutz zu fördern.

Besondere Unterstützung erfahren Assistenzhunde sowie Rettungshunde. Assistenzhunde werden vollständig von der Steuer befreit, um Menschen mit Behinderung nicht zusätzlich finanziell zu belasten. Rettungshunde genießen bereits während ihrer Ausbildung Steuerfreiheit. Gewerblich gehaltene Hunde, etwa im Bereich Therapie oder Bewachung, müssen zwar angemeldet werden, unterliegen jedoch nicht der Hundesteuer.

Ein weiterer Baustein der Reform ist die Modernisierung des Registrierungsverfahrens. Die bisherigen Hundesteuermarken aus Metall sollen schrittweise durch ein digitales Nachweissystem ersetzt werden. Neue Anmeldungen erfolgen künftig mit einem Nachweis, der einen QR-Code enthält und die Identifikation bei Kontrollen erleichtert. Damit wird die Verwaltung digitalisiert und zugleich effizienter gestaltet.

Die Anpassung der Hundesteuer erfolgt nach nahezu zwei Jahrzehnten ohne grundlegende Änderung. Aus Sicht der CDU-Fraktion Leipzig ist es entscheidend, dass die Neuregelung sowohl finanzielle Stabilität für den städtischen Haushalt schafft als auch soziale Ausgewogenheit wahrt. Die Reform verbindet eine klare Struktur mit gezielten Entlastungen und setzt zugleich Impulse für verantwortungsvolle Tierhaltung in einer wachsenden Stadt.

 

Antrag auf Ermäßigung für gechippte Hunde