Umgang der Stadt Leipzig mit der Philharmonie e.V.

Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die den Umgang der Stadt Leipzig mit der Philharmonie Leipzig e. V. sowie die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses VI-DS-07126 vom 11.12.2019 thematisiert.  

Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, das die Stadt zur Zahlung von über 6.000 Euro nebst Zinsen und Rechtsanwaltskosten verurteilt hat. Nach Angaben der Philharmonie bestehen weitere Streitigkeiten und erhebliche Differenzen über die Anwendung des Ratsbeschlusses. Zudem soll die Philharmonie seit rund zwei Jahren trotz mehrfacher Bemühungen keinen Gesprächstermin mit Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke erhalten haben. 

Die Anfrage soll klären, aus welchen Gründen bislang kein persönliches Gespräch stattfand, welche Gespräche seit 2024 geführt oder angeboten wurden und ob ein zeitnaher Austausch geplant ist. Zudem wird nach der Information von Stadtrat und Betriebsausschuss Kulturstätten über den Rechtsstreit gefragt. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der verbindlichen Umsetzung des Stadtratsbeschlusses und der Rechtsgrundlage für zusätzliche Einschränkungen bei der Rabattierung, insbesondere bei Cross-Over-, Film- oder Musicalproduktionen. Hinterfragt wird, ob das Gewandhaus berechtigt ist, eigene Ausschlusskriterien festzulegen. 

Darüber hinaus geht es um die Bewertung der Gemeinnützigkeit der Philharmonie, die Konsequenzen aus dem OLG-Urteil, mögliche außergerichtliche Lösungen und die bisherigen sowie erwarteten Verfahrenskosten. Abschließend wird die Gleichbehandlung anderer gemeinnütziger freier Träger und die Frage thematisiert, ob vergleichbare Veranstaltungen ebenfalls von der Rabattierung ausgeschlossen wurden.  

Die Antwort auf die Anfrage muss nach den Regularien des Stadtrates binnen vier Wochen vorliegen.